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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines


1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für alle von der T&M Vertrieb OHG mit ihren Kunden getätigten Geschäfte maßge- bend. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich von der T&M Vertrieb OHG bestätigt werden.




§ 2 Angebot und Vertragsabschluss



2.1. Die Angebote der T&M Vertrieb OHG sind freibleibend und unverbind- lich (sofern nicht anders schriftlich vereinbart); Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.

2.2. Gewichts- und Maßangaben sind ca.-Angaben.

2.3. Alle Aufträge werden für die T&M Vertrieb OHG erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich, bzw. wenn diesen Aufträgen durch Auslieferung der Ware und Übersendung der Rechnung durch den Verkäufer entsprochen wird. Nebenabreden, Ergänzungen und mündliche Erklärungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.4. Abänderungen in Farbe, Form oder Gewicht behält sich die T&M Vertrieb OHG vor.




§ 3 Preise


3.1. Preise sind generell in EURO netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- steuer angegeben.

3.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Porto und Verpackung.

3.3. Die T&M Vertrieb OHG behält sich Preiserhöhungen aufgrund von Materialpreissteigerungen vor.

3.4. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorherige Preislisten sofort ihre Gültigkeit.




§ 4 Liefer- und Leistungszeit


4.1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung der T&M Vertrieb OHG.

4.2. Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt, dass nicht unverschuldete Ereignisse wie Betriebsstörungen durch Streiks, behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten etc. die Lieferung behindern.

4.3. Die T&M Vertrieb OHG ist zu Teillieferungen und Teilrechnungen jeder- zeit berechtigt.

4.4. Rücksendungen können nur nach Absprache mit der T&M Vertrieb OHG erfolgen, und bedürfen der Schriftform. Bei der Rücksendung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die Überprüfung und Neuverpackung der Rücksendung behält sich die T&M Vertrieb OHG die Erhebung einer Rücknahmepauschale i.H.v. 20% des Netto-Warenwertes vor. Eine Gutschrift kann erst nach Überprüfung durch die T&M Vertrieb OHG für einwandfreie wiederverkaufbare Produkte gewährt werden. Die An- nahme von unfreien oder unangekündigten Rücksendungen wird verweigert.




§ 5 Versand

5.1. Bestellte Waren werden auf Gefahr und Rechnung des Bestellers ver- sandt. Für Bruch und Beschädigung während des Transportes wird nur Ersatz geleistet, wen der Kunde den Abschluss einer Transportversicherung in Auftrag gibt und die Versicherungsprämie übernimmt.




§ 6 Gewährleistung

6.1. Der Käufer verpflichtet sich, Lieferungen bei der Übergabe bzw. Annahme sorgfältig auf Vollständigkeit und evtl. Mängel zu überprüfen. Unvollständigkeiten oder Mängel müssen der T&M Vertrieb OHG unverzüg- lich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner- halb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der T&M Vertrieb OHG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.2. Bei Unterlassung der Anzeige gilt die Leistung auch trotz Mangels oder Unvollständigkeit als erbracht.

6.3. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen oder diese ansonsten unsachgemäß behandelt, so entfällt jede Gewährleistung durch die T&M Vertrieb OHG.

6.4. Berechtigte Mängel werden durch die T&M Vertrieb OHG durch Nach- besserung bzw. Ersatzlieferung beseitigt. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zur Rückgängigmachung des Kauf vertrages vorbehal- ten. Für das Fehlschlagen sind mindestens drei vergebliche Nachbesse- rungsversuche erforderlich.




§ 7 Ausschluss von Ansprüchen

7.1. Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind, haftet die T&M Vertrieb OHG nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter.




§ 8 Abtretungsverbot

8.1. Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar




§ 9 Zahlung

9.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der T&M Vertrieb OHG sofort netto Kasse nach Rechnungsstellung fällig. Die T&M Vertrieb OHG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die T&M Vertrieb OHG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

9.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von durch die T&M Vertrieb OHG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig fest- gestellter Gegenansprüche sind unzulässig.

9.4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die T&M Vertrieb OHG berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite (mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) zu berechnen.

9.5. Die T&M Vertrieb OHG ist in jedem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.




§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1. Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.

10.2. Die Waren bleiben Eigentum der T&M Vertrieb OHG bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

10.3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordent lichen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern und zu verarbeiten. In diesem Fall tritt der Kunde der T&M Vertrieb OHG alle ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung entstehenden Rechte und Forderungen im Voraus zur Sicherung ab.

10.4. Der Kunde hat der T&M Vertrieb OHG Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen unverzüg- lich mitzuteilen.




§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Mölln. Die T&M Vertrieb OHG ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.




§ 12 Geltung des Deutschen Rechts

12.1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




§ 13 Einverständnis mit Datenspeicherung

13.1. Die T&M Vertrieb OHG ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Auftrages zu verarbeiten, d.h. zu speichern, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen.
T&M Vertrieb OHG Probenlagerung mit System

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